Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt. Der Förderantrag für einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) muss unbedingt vor Auftragsvergabe an Ihren Fachbetrieb und vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Während oder nach der Installation kann keine Förderung mehr beantragt werden.
Daher: Holen Sie sich zuerst ein Angebot für Ihre neue Wärmepumpe bei einem Fachbetrieb ein und stellen Sie dann den Förderantrag - der LG Electronics Förderservice unterstützt Sie gern dabei. Ist der Antrag gestellt und der Eingang bestätigt, können Sie starten, einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen.
Förderratgeber
Die wichtigsten Informationen zu Ihrer Förderung
1. Wann muss der Zuschuss beim BAFA oder bei der KfW beantragt werden?
2. Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung?
Gefördert werden Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) und seit dem 1. Januar 2021 auch Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Das BAFA führt alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.
Eine Förderung für sogenannte Einzelmaßnahmen, z.B. den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe gibt es nicht für Neubauten, sondern nur im Bestandsgebäude. Als Bestandsgebäude zählen alle Gebäude die mindestens 5 Jahre alt sind (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags / der Bauanzeige).
3. Können wirklich auch Klimageräte gefördert werden?
Ja, das ist richtig. Luft-Luft-Wärmepumpen (üblicherweise als Klimagerät bezeichnet) verfügen immer auch über eine effiziente Heizfunktion. So kann das System, z.B. in der Übergangszeit, ein bereits vorhandenes Heizsystem unterstützen. Bleibt in diesem Fall z.B. die Öl- oder Gasheizung aus, werden wertvolle Ressourcen eingespart. Daher sind auch diese Anlagen förderfähig.
Wärmepumpen gewinnen einen großen Teil der Energie die sie zum Heizen oder Kühlen benötigen aus der Umgebungsluft und damit aus erneuerbaren Energien. So werden aus 1 kW Strom z.B. 4,6 kW Heizleistung.
4. Welche Effizienzwerte muss eine Wärmepumpe erreichen um förderfähig zu sein?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Heizung) muss die folgenden Effizienzwerte erfüllen:
ƞs ≥ 135% bei 35 Grad Wasservorlauftemperatur
ƞs ≥ 120% bei 55 Grad Wasservorlauftemperatur
Fragen Sie Ihren Fachberater welche LG Luft-Wasser-Wärmepumpen diese Werte erfüllt.
Für Luft-Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) gelten folgende Werte:
ƞs ≥ 181% bzw. SCOP ≥ 4,6 bei Geräten ≤12 kW:
ƞs ≥ 150% bzw. SCOP ≥ 3,7 bei Geräten >12 kW:
5. Wo genau kann ich meinen Förderantrag stellen?
Den Antrag auf Förderung stellen Sie beim BAFA mit diesem Online-Formular.
Alternativ können Sie unseren Förderservice in Anspruch nehmen. Versierte Fördergeldberater prüfen Ihr Angebot auf Förderfähigkeit, übernehmen für Sie den Online-Antrag zur fristgerechten Reservierung der Fördergelder vor Beauftragung des Fachbetriebs und erstellen die erforderlichen Nachweise zur Auszahlung der Fördergelder nach Installation und Inbetriebnahme.
6. Wo finde ich die offizielle Liste aller förderfähigen Geräte?
Alle förderfähigen Geräte finden Sie in der BEG-Anlagenliste. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die jeweils gültige Version finden sie hier.
7. Wie kann ich die Effizienz einer nicht gelisteten Gerätekombination nachweisen?
Zunächst sollte immer in der zuvor genannten Übersicht geprüft werden, ob die gewünschte Kombination aus Innen- und Außengeräten einen SCOP-Wert von mindestens 4,6 erfüllt. Ist das der Fall, kann nach erfolgreicher Registrierung asl LG-Partner das benötigte Energy Label herunterladen oder angefragt werden.
8. Welche Maßnahmen und Kosten werden von der BAFA gefördert?
Das BAFA fördert grundsätzlich die Anschaffungskosten der Wärmepumpe und die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme.
Auch sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ und energetische Optimierungen an der gesamten Heizanlage sind förderfähig. Dazu zählen sämtliche Nebenkosten für Arbeiten und Investitionen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz sicherstellen bzw. sogar erhöhen. Geförderte Umfeldmaßnahmen können sein:
- Wärmedämmung von Rohrleitungen der Wärmeverteilung
- Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper
- Arbeiten und Investitionen zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Steuerung
Auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Wärmepumpe stehen, können für eine Förderung mit angerechnet werden.
*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Wärmepumpen sind in der BAFA-Liste aufgeführt.
**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten für Umfeldmaßnahmen (nur bei Gebäudebestand)
1) Grundsätzlich werden im Gebäudebestand auch 35% bzw. ein maximaler Förderbetrag von 21.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Jedoch werden bei Austausch einer Ölheizung weitere 10% durch das BEG EM gefördert. Daher können Sie Ihre Wärmepumpe mit bis zu 45 % pro Wohneinheit fördern bzw. einen maximalen Förderbetrag von 27.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Zudem können Sie durch den individuellen Sanierungsfahrplan weitere +5 % Prozentpunkte erreichen. Somit können Sie im Idealfall bis zu 50 % (Heizungserneuerung in Form eines Austausch einer Ölheizung + iSFP) bzw. einen maximalen Förderbetrag von 30.000 Euro erhalten. Weitere Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan finden Sie unter Punkt (2).
2) Bitte beachten Sie dass die energetische Sanierungsmaßnahme, wie z.B. der Heizungsaustausch, ein Bestandteil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ sein muss sowie der gesamte Sanierungsfahrplan innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden muss. Förderfähige Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 8.2 Buchstabe b sind gedeckelt auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid. Bei NWG gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20 000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.
3) Alle THERMA V Modelle erfüllen bereits die Anforderungen der Netzdienlichkeit.