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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neu ab dem 01.01.2024

Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Mit der neuen BEG EM gilt für die Antragstellung:

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

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  • 30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
  • 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer bis max. 40.000 € zu versteuerndes für förderfähige Heizungsanlagen.
  • 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung eines natürlichen Kältemittels.

Alle aufgeführten Boni sind mit der Basisförderung kombinierbar – kommuliert bis maximal 70% der maximal anzurechnenden Investitionskosten.

Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.

  • Im Rahmen der Heizungstausch-Förderung erhalten Sie maximal 70 Prozent Zuschuss für den Einbau einer zukunftsweisenden Wärmepumpe von der KfW.
  • Zusätzlich können Sie, sofern Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist, auch eine Heizungsoptimierung vom BAFA fördern lassen. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent, bzw. 20 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem, der gleichzeitig die Effizienz der aktuellen Anlage steigert und einen wichtigen Schritt hin zur Wärmepumpe darstellt. Denn je besser die aktuellen Heizkörper dimensioniert sind, desto leichter gelingt der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
  • Über die Heizungsoptimierung dürfen Sie maximal 60.000 Euro Investitionskosten ansetzen, mit einem ISFP erhalten Sie also maximal 12.000 Euro Förderung (20 Prozent der Investitionskosten).

Eine Beantragung der neuen Förderung ist derzeit allerdings noch nicht möglich. Dies wird für Privatpersonen voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 der Fall sein.

  • Die Antragstellung für Eigentümer im Einfamilienhaus ist vorausssichtlich ab 27.02. online bei der KfW möglich.
  • Sie können aber schon sofort loslegen, denn vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 gilt eine Ausnahme beim Antragsverfahren für den Heizungstausch. Sie können hier schon Ihren Fachpartner beauftragen und die Maßnahme auch fertigstellen und den Antrag bis zum 31. August 2024 nachreichen. Die vorzeitige Umsetzung wirkt sich dann nicht negativ auf ihren Antrag aus.
  • Alternativ können Sie Ihren Fachhandwerker auch bereits unter Vorbehalt der Förderung beauftragen.
  • Unser Tipp: Nutzen Sie unbedingt die derzeit noch vorhandenen Handwerkskapazitäten und sichern sich mit ihrem Auftrag jetzt die neuen Förderbedingungen, bevor der Run beginnt, wenn die Anträge gestellt werden können!

* Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat fördert beispielsweise in der Basisförderung den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme (65% erneuerbare Energien) mit 30% – weitere 5% Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierende Heizung (Öl, Kohle, Gasetage, Nachtspeicher egal welches Alter oder Gas oder Biomasseheizung älter 20 Jahre) erhalten Sie zusätzlich 20% Klimageschwindigkeitsbonus, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Verfügen Sie zudem über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro, erhalten Sie zusätzlich 30% Einkommensbonus. Die staatliche Förderung ist aber insgesamt auf maximal 70% begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der KfW.

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Kontaktieren Sie uns gerne und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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